Das Grundgesetz wird 65 Jahre alt: Am 23. Mai 1949 trat die Verfassung in Kraft. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das Grundgesetz wird 65 Jahre alt: Am 23. Mai 1949 trat die Verfassung in Kraft. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.